Redispatch 2.0

Umsetzung bei MVV Netze GmbH sowie die Mitwirkungspflicht der Anlagenbetreiber

  • Um Überlastungen sowie Netzengpässe im Stromversorgungsnetz zu vermeiden, werden Übertragungsnetzbetreiber und auch Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Das zum 13. Mai 2019 in Kraft getretene Netzausbaubeschleunigungsgesetz enthält dazu neue Vorgaben, die von den Netzbetreibern zum 1. Oktober 2021 umgesetzt sein müssen. Diese Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess „Redispatch 2.0“ dienen dazu, die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten.

    Alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher ab 100 Kilowatt (kW) werden durch Redispatch 2.0 verpflichtend mit einbezogen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen).

  • Der Netzbetreiber benötigt Prognosen über Einspeisungen sowie Daten der Ausfälle in einem elektronischen Datenformat. Dafür gibt es zwei neue Rollen: Der Einsatzverantwortliche „EIV“: Dieser sendet die Prognosen der Einspeisung an den Netzbetreiber und der Betreiber einer technischen Ressource „BTR“ - der unter anderem die Daten für die Ausfälle an den Netzbetreiber übermittelt. Die Durchführung dieser Maßnahmen inklusive aller Prozesse, einschließlich der Lieferung von Stamm- und Energiedaten, sind komplex. Aus diesem Grund raten wir Anlagenbetreibern, die Aufgaben an einen Experten zu übergeben.

  • Wenden Sie sich an Ihren Direktvermarkter.

    Wenn Sie keinen Direktvermarkter haben, hilft Ihnen der BDEW weiter, der eine Anbieterliste für Dienstleister im Bereich Redispatch 2.0 veröffentlicht hat: https://www.bdew.de/energie/anbieterliste-dienstleister-redispatch-20/

  • Bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für den Redispatch ist es branchenweit zu Verzögerungen gekommen, die auch Auswirkungen auf die MVV Netze GmbH haben. Als Folge wird die Umsetzung aller Vorgaben noch nicht vollumfänglich bis zum 1. Oktober 2021 abgeschlossen sein. Hier geht es insbesondere um den bilanziellen Ausgleich zwischen den Prozessbeteiligten. Diese werden mithilfe einer Übergangslösung offiziell geregelt.

    Diese Übergangslösung wird von der MVV Netze GmbH für ihren Zuständigkeitsbereich angewendet.
    Die sonstigen gesetzlichen Anforderungen des Redispatch 2.0 für Sie als Anlagenbetreiber bleiben erhalten und müssen umgesetzt werden.

  • Anlagenbetreibermüssen einen Einsatzverantwortlichen (EIV) und einen Betreiber der technischen Ressource (BTR) benennen. Wichtig bei Neuanlagen vor der Inbetriebnahme.
    EIVist für die Planung und Einsatzführung einer technischen Ressource (TR) und die Übermittlung der Fahrpläne verantwortlich. Wir als Ihr Anschlussnetzbetreiber können die Rolle des EIV nicht übernehmen. Gegenüber dem EIV erfolgt in der Regel die Abrechnung der Entschädigungszahlungen.
    BTRist für den Betrieb einer technischen Ressource (TR) verantwortlich und für die Übermittlung von Echtzeit- sowie Ausfall-Daten oder meteorologischen Daten. Wir als Ihr Anschlussnetzbetreiber können die Rolle des BTR nicht übernehmen.

    Mitwirkungspflicht

    Der Gesetzgeber verpflichtet durch das NABEG 2.0 alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, ab einer Leistung von 100 kW ihre Anlagen in den sogenannten Redispatch einzubeziehen - insbesondere auch Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen). Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde hat angekündigt, dass sie im Fall von Verstößen gegen die neuen Pflichten Maßnahmen des Verwaltungszwangs gegen die Anlagenbetreiber ergreifen würde. Außerdem könnten Schadensersatzansprüche im Raum stehen.
  • TRs/SRs

    Identifikatoren (IDs) für die Marktkommunikation und elektronischen Datenaustausch, die der eindeutigen Benennung von technischen Objekten dienen. Eine TR ist ein technisches Objekt, das Strom verbraucht und/oder erzeugt. Eine SR ist steuerbar, setzt sich aus mindestens einer TR zusammen, und ist mindestens einer MaLo zugeordnet.

    TR und SR ID

    11-stellige, alphanumerische Nummer (Bsp. C1020345601 für eine SR, D1026543001 für ein TR). Der Netzbetreiber nimmt eine Zuordnung dieser Identifikatoren zu den Erzeugungsanlagen und Fernwirkgeräten vor und übermittelt dies an den benannten EIV bzw. Anlagenbetreiber.

    AbrufartEs gibt zwei Arten von Abrufarten: den Aufforderungsfall und der Duldungsfall.
    Beim Aufforderungsfall muss der Einsatzverantwortliche (EIV) den Einsatz an seiner Anlage selbst umsetzen. Der Anlagenbetreiber wird vom Netzbetreiber zur Regelung aufgefordert.
    Beim Duldungsfall regelt der Anschlussnetzbetreiber die Anlagen. Der Anlagenbetreiber muss die Regelung des Netzbetreibers dulden.
    Welche Abrufart Anwendung findet, wird über die Austauschplattform Connect+ durch den EIV an den Netzbetreiber übermittelt. Liegt dem Netzbetreiber keine Zuordnung vor, wird der Duldungsfall angewendet.
    Bilanzierungsmodell

    Es gibt zwei Varianten des Bilanzierungsmodells: das Planwert- und das Prognosemodell.
    Im Planwertmodell muss der EIV Anlagenfahrpläne/Erzeugungsprognosen für jede technische Ressource (TR) mindestens am Vortag an den Netzbetreiber übergeben. Um am Planwertmodell teilnehmen zu können, muss der EIV die Voraussetzungen dazu (Kriterienkatalog Planwertmodell) erfüllen. Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ab 10 Megawatt müssen am Planwertmodell teilnehmen.

    Abrechnungsmodell

    Es gibt eigentlich zwei Varianten: die Pauschalabrechnung und die Spitzabrechnung. Im Falle einer Redispatch-Maßnahme kommt die jeweilige Abrechnung zur Anwendung. Das Abrechnungsmodell ist abhängig vom Bilanzierungsmodell und der Art der Energieerzeugung.
    Grob beschrieben basiert die Pauschal-Abrechnung darauf, dass der letzte vollständig gemessene Leistungsmittelwert der Anlage vor der Maßnahme für den Zeitraum der Redispatch-Maßnahme fortgeführt wird.
    Bei der Spitzabrechnung wird die Ausfallarbeit pro Anlage auf Basis von Wetterdaten dynamisch je Viertelstunde ermittelt.
    Es gibt als weitere Variante zudem noch die vereinfachte Spitzabrechnung, sie wird genutzt, wenn keine eigene Messung der Wetterdaten an der Erzeugungsanlage vorhanden ist. Die Wetterdaten stammen dann von Dritten, z.B. Wetterdienstleister oder dem Netzbetreiber.
    Welche Variante bei der Abrechnungsmethode gewählt wird liegt beim Anlagenbetreiber.
    Die Abrechnung der Entschädigungszahlungen erfolgen in der Regel gegenüber dem EIV.

    Connect+

    Kostenfreie, bundeseinheitliche Lösung für den Datenaustausch für Redispatch 2.0 über das IT-System RAIDA. Wir als Ihr Anschlussnetzbetreiber geben damit vor, dass Stammdaten, Planungsdaten und Nichtbeanspruchbarkeiten ausschließlich über die Onlineplattform mitzuteilen sind.

    Weitere Informationen

    findet man in der BDEW-Anwendungshilfe Einführungsszenario Redispatch 2.0 im Zusammenhang mit der Bundesnetzagentur-Festlegung BK6-20-059.

Team Redispatch MVV Netze

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