Unterbrechung und Freischaltung Ihres Netzanschlusses
Sollte es zu einer Sperrung Ihres Netzanschlusses kommen, müssen Sie einen Antrag stellen, um diesen wieder zu entsperren. Die Freischaltung eines Anschlusses bei Ihrem Netzbetreiber muss beantragt werden, wenn zum Beispiel ein Haushalt nach wiederholten Mahnungen keine Rechnungen begleicht. Umgekehrt kann es dazu kommen, dass Sie einen Anschluss proaktiv sperren möchten, wenn ein Haus beispielsweise für einen längeren Zeitraum freisteht.
Die Sperr- und Entsperrkosten für Ihren Netzanschluss betragen 38,50 Euro netto zzgl. 19 % USt. (7 % USt. bei Wasser).